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Document 52021SC0151

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN BERICHT ÜBER DIE FOLGENABSCHÄTZUNG (ZUSAMMENFASSUNG) Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG sowie der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

SWD/2021/151 final

Brüssel, den 21.4.2021

SWD(2021) 151 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

BERICHT ÜBER DIE FOLGENABSCHÄTZUNG (ZUSAMMENFASSUNG)

Begleitunterlage zum

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates

zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG sowie der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

{COM(2021) 189 final} - {SEC(2021) 164 final} - {SWD(2021) 150 final}


Zusammenfassung

Folgenabschätzung zum Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen

A. Handlungsbedarf

Warum? Um welche Problematik geht es?

Nach der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen sind bestimmte große Unternehmen verpflichtet, über Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung Bericht zu erstatten. Derzeit entsprechen die von den Unternehmen gemeldeten Informationen nicht den Bedürfnissen der Nutzer (Anleger, Zivilgesellschaft und andere Interessenträger). Außerdem erstatten einige Unternehmen, deren Informationen von Nutzern benötigt würden, nicht Bericht. Auch die von Bericht erstattenden Unternehmen bereitgestellten Informationen sind in der Regel nicht ausreichend relevant, vergleichbar oder zuverlässig bzw. nicht leicht zugänglich und nutzbar. Da davon auszugehen ist, dass die Nachfrage der Nutzer nach nichtfinanziellen Informationen erheblich zunehmen wird, dürften sich diese Probleme künftig weiter verschärfen. Die mangelnde Verfügbarkeit angemessener nichtfinanzieller Informationen für Anleger und Zivilgesellschaft zieht Investitionsrisiken nach sich, hemmt die Finanzströme in Aktivitäten zur Begegnung der Nachhaltigkeitskrise und schafft im Hinblick auf die Rechenschaftspflicht eine Lücke zwischen Unternehmen und Gesellschaft. Durch die Ungewissheit darüber, welche Angaben in die Berichterstattung aufzunehmen sind und welche Informationen Interessenträger zusätzlich zu den öffentlich gemeldeten Informationen benötigen, entstehen den Erstellern (d. h. den berichtenden Unternehmen) unnötige Kosten. Dies ist zum Teil auf die in der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen vorgesehene Flexibilität sowie auf die mangelnde Spezifizität der Richtlinie zurückzuführen. Darüber hinaus besteht aufgrund zahlreicher Überschneidungen bei den Standards und Rahmenwerken für die Berichterstattung kein Konsens darüber, welche Angaben Unternehmen in ihre Berichterstattung aufnehmen sollten.

Was soll mit dieser Initiative erreicht werden?

Mit dieser Initiative soll sichergestellt werden, dass Unternehmen, deren nichtfinanzielle Informationen von Nutzern benötigt werden, diese Informationen melden und dass diese gemeldeten Informationen relevant, vergleichbar und zuverlässig sowie leicht zugänglich und nutzbar sind. Außerdem sollen die den Erstellern entstehenden unnötigen Kosten verringert werden. Anleger sollen in die Lage versetzt werden, die Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen von Investitionen besser abzuschätzen, damit private Finanzmittel zur Unterstützung des europäischen Grünen Deals mobilisiert werden können. Die Initiative trägt zur Vollendung der Kapitalmarktunion bei, indem sie Anlegern den Zugang zu vergleichbaren nichtfinanziellen Informationen von in der EU ansässigen Unternehmen ermöglicht, in die investiert wird. Sie wird ferner den Sozialvertrag zwischen Unternehmen und Gesellschaft stärken, indem sie Unternehmen im Hinblick auf ihre gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen stärkere Rechenschaftspflichten auferlegt.

Worin besteht der Mehrwert eines Tätigwerdens auf EU-Ebene? 

Nur durch ein Tätigwerden auf EU-Ebene kann sichergestellt werden, dass gemeldete nichtfinanzielle Informationen im gesamten Binnenmarkt vergleichbar sind und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen und andere Rechtsvorschriften im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens (einschließlich der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor und der Taxonomie-Verordnung) einheitliche Berichtspflichten vorsehen. Um dem Risiko entgegenzuwirken, dass unterschiedliche Berichtspflichten in den einzelnen Mitgliedstaaten grenzüberschreitend tätigen Unternehmen zusätzliche Kosten verursachen und den Binnenmarkt untergraben, sind EU-weit einheitliche Vorschriften erforderlich. Darüber hinaus kann ein Tätigwerden auf EU-Ebene die Rolle der EU im Hinblick auf globale politische Entwicklungen bei der nichtfinanziellen Berichterstattung stärken.

B. Lösungen

Welche gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen wurden erwogen? Wird eine dieser Optionen bevorzugt? Warum? 

In der Folgenabschätzung wurden schwerpunktmäßig drei Themen behandelt: 1) Standardisierung, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob EU-weite Standards für die Angabe nichtfinanzieller Informationen entwickelt und Unternehmen zu deren Anwendung verpflichtet werden sollten; 2) Bestätigung, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob gemeldete nichtfinanzielle Informationen bestätigt werden sollten und, wenn ja, in welchem Maße; und 3) Anwendungsbereich, insbesondere hinsichtlich der Frage, welche Kategorien von Unternehmen den Berichtspflichten unterliegen sollten. Die bevorzugte Option sieht jeweils Folgendes vor: 1) Alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen fallen, sollten bei der Berichterstattung EU-weiten Standards unterliegen; 2) alle diese Unternehmen sollten dazu verpflichtet werden, sich um eine begrenzte Bestätigung gemeldeter nichtfinanzieller Informationen zu bemühen, wobei eine Überprüfungsklausel ermöglichen soll, mittelfristig die Notwendigkeit einer angemessenen Bestätigung (d. h. eines höheren, anspruchsvolleren Maßes an Gewähr) vorzuschreiben; 3) der Anwendungsbereich der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen sollte auf alle großen Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie einen Großteil der börsennotierten Unternehmen ausgeweitet werden. In erster Linie muss ein Kompromiss zwischen strengen Berichts- und Bestätigungspflichten mit einem breiten Anwendungsbereich, die dem Bedarf der Nutzer äußerst wirksam gerecht würden, den Erstellern jedoch höhere Kosten verursachen würden, und weniger strengen Berichts- und Bestätigungspflichten mit einem engeren Anwendungsbereich gefunden werden, die dem Bedarf der Nutzer in einem geringeren Maße entsprächen, jedoch auf kurze Sicht mit geringeren Kosten für die Ersteller verbunden wären. Mit der bevorzugten Option würden die Ziele der Initiative zu möglichst geringen Kosten erreicht.

Wer unterstützt welche Option? 

Die Nutzer (Anleger, Zivilgesellschaft und andere Interessenträger) befürworten im Allgemeinen strengere Berichts- und Bestätigungspflichten mit einem breiteren Anwendungsbereich, wohingegen die Ersteller grundsätzlich weniger strenge Pflichten mit einem engeren Anwendungsbereich befürworten. Trotz dieser Uneinigkeit findet eine mögliche verpflichtende Anwendung EU-weiter Standards für die Angabe nichtfinanzieller Informationen großen Zuspruch, auch bei einer beträchtlichen Zahl von Erstellern. Finanzinstitute, die sowohl Nutzer als auch Ersteller sind, sprachen sich im Vergleich zu den meisten Unternehmen des Nichtfinanzsektors eher für strengere Berichts- und Bestätigungspflichten mit einem breiteren Anwendungsbereich aus.

C. Auswirkungen der bevorzugten Option

Worin bestehen die Vorteile der bevorzugten Option (bzw., falls nicht vorhanden, der wesentlichen Option)? 

Die Nutzer werden davon profitieren, dass sie besseren Zugang zu vergleichbaren, relevanten und zuverlässigen nichtfinanziellen Informationen von mehr Unternehmen erhalten. In der Folge werden Investitionen in das Finanzsystem mit geringeren Risiken verbunden sein, es werden mehr Finanzmittel in Unternehmen mit sozialem und ökologischem Nutzen fließen, und die Unternehmen werden einer strengeren Rechenschaftspflicht unterliegen. Mit der vorgeschlagenen Option würde sichergestellt, dass solche Informationen von etwa 49 000 Unternehmen (auf die 75 % des Umsatzes aller Gesellschaften mit beschränkter Haftung entfallen) gemeldet werden müssten, während dieser Pflicht aktuell nur 11 600 Unternehmen (auf die 47 % des Umsatzes aller Gesellschaften mit beschränkter Haftung entfallen) unterliegen. Alle Großunternehmen sowie die meisten börsennotierten Unternehmen müssten die Standards für die Angabe nichtfinanzieller Informationen anwenden und sich um Bestätigung der gemeldeten Informationen bemühen. Im Vergleich dazu wenden derzeit nur schätzungsweise 20 % der Großunternehmen Standards an, und lediglich 30 % bemühen sich um Bestätigung in irgendeiner Form. Die vorgeschlagene Option wird sich indirekt positiv auf die Grundrechte sowie auf Umwelt- und gesellschaftliche Belange auswirken, da strengere Berichtspflichten das Verhalten von Unternehmen positiv beeinflussen können. So haben etwa 45 % der Unternehmen, die derzeit in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen fallen, aufgrund der darin vorgesehenen geltenden Pflichten neue Due-Diligence-Prozesse in Bezug auf Umwelt- oder Menschenrechtsfragen eingeführt.

Wie hoch sind die Kosten der bevorzugten Option (bzw., falls nicht vorhanden, der wesentlichen Option)?

Die mit der bevorzugten Option einhergehenden Kosten für Ersteller belaufen sich insgesamt schätzungsweise auf 1200 Mio. EUR an einmaligen Kosten und 3600 Mio. EUR an jährlich wiederkehrenden Kosten. Auch ohne ein Tätigwerden der EU dürften die Kosten für die Ersteller erheblich steigen, was darauf zurückzuführen ist, dass Nutzer zunehmend unkoordiniert Information anfordern, dass nach wie vor kein Konsens darüber besteht, welche Informationen Unternehmen melden sollten, um dem Nutzerbedarf zu entsprechen, und dass es Erstellern nach wie vor Schwierigkeiten bereitet, die für Berichterstattungszwecke benötigten nichtfinanziellen Informationen von Lieferanten, Kunden und Unternehmen, in die investiert wird, einzuholen. In Ermangelung hinreichend detaillierter Daten ist es nicht möglich, die Kosten zu berechnen, die Erstellern ohne neue Vorschriften entstehen würden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass jedes Unternehmen durch die Anwendung von Standards jährlich Kosten in Höhe von 24 200 bis 41 700 EUR einsparen könnte (was beim aktuellen Anwendungsbereich der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen jährlichen Einsparungen von insgesamt etwa 280 bis 490 Mio. EUR und bei Umsetzung der bevorzugten Option von insgesamt etwa 1200 bis 2000 Mio. EUR entspräche), sofern mit diesen Standards die Notwendigkeit, zusätzliche Informationen anzufordern, entfallen würde. Die bevorzugte Option hat keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Grundrechte oder auf Umwelt- oder gesellschaftliche Belange.

Worin bestehen die Auswirkungen auf Unternehmen, KMU und Kleinstunternehmen?

Die betroffenen Unternehmen werden insgesamt mit einem Kostenanstieg konfrontiert sein (siehe vorstehender Abschnitt). Allerdings dürfte die bevorzugte Option auch die Resilienz der Unternehmen steigern, da diese im Wege einer besseren Berichterstattung ein größeres Bewusstsein für Nachhaltigkeitsrisiken entwickeln und ihr Risikomanagement verbessern dürften. Die Option dürfte ferner mit Vorteilen für nachhaltigere Unternehmen einhergehen, da Unternehmen, die in Nachhaltigkeitsfragen führend sind, leichter zu erkennen sein dürften. Die Berichtspflichten würden – abgesehen von börsennotierten KMU – nicht für KMU gelten, wobei jedoch vereinfachte Berichterstattungsstandards entwickelt werden, die KMU auf freiwilliger Basis anwenden können. Dies sollte KMU in die Lage versetzen, dem Informationsbedarf von Großunternehmen und Banken nachzukommen, und sie dabei unterstützen, zum Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft beizutragen und aktiv an diesem Wandel mitzuwirken.

Hat die Initiative nennenswerte Auswirkungen auf die nationalen Haushalte und Behörden? 

Die Umsetzungskosten belaufen sich auf schätzungsweise 35,5 Mio. EUR zuzüglich jährlicher Kosten in Höhe von 5 Mio. EUR für die Entwicklung digitaler Ad-hoc-Prozesse und die Pflege digitaler Register, die aufgrund der im Rahmen dieser Initiative eingeführten Verpflichtung zur digitalen Kennzeichnung nichtfinanzieller Informationen erforderlich werden. Darüber hinaus können den Mitgliedstaaten zusätzliche Kosten entstehen, wenn sie ihre Durchsetzungsprioritäten auf die Angabe nichtfinanzieller Informationen neu ausrichten.

Wird es andere nennenswerte Auswirkungen geben?  

Mit der bevorzugten Option laufen EU-Unternehmen Gefahr, höhere Berichterstattungskosten tragen zu müssen als Unternehmen aus Drittstaaten, was sich negativ auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit auswirken würde. Allerdings dürften sich einige weltweit tätige Unternehmen freiwillig für eine Anwendung der verbindlichen EU-weiten Standards entscheiden; zudem werden derzeit auch in anderen Rechtsordnungen bereits Pflichten oder politische Initiativen im Zusammenhang mit nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen auf den Weg gebracht. Darüber hinaus dürfte sich die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen langfristig verbessern, sofern die EU-weiten Standards weltweite Angleichungen nach sich ziehen und etwaige künftige globale Standards prägen werden.

D. Folgemaßnahmen

Wann wird die Maßnahme überprüft?  

Eine Evaluierung findet statt, sobald ausreichende Nachweise über die Auswirkungen der Initiative gesammelt werden konnten (d. h. Daten aus mindestens 3 Jahren), wobei die für die mögliche Umsetzung und Anwendung der Initiative sowie die für die Datenerhebung erforderliche Zeit zu berücksichtigen ist.

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